Internationale Gestaltungen mit Werkverträgen als Handelstätigkeit im Sinne des Außensteuergesetzes



Grenzüberschreitende Gestaltungen unter Einbeziehung von Werkverträgen führen nicht selten zu erheblichen Problemen bei der Zuordnung der Einkünfte ausländischer, mit deutschen Gesellschaften verbundener Gesellschaften zu dem Katalog der aktiven oder gar zu den passiven Tätigkeiten i. S. von § 8 Abs. 1 AStG.

 

 

 

Die gesetzliche Regelung des § 8 AStG impliziert, dass alle Tätigkeiten, die sich nicht unter die Positivliste der Vorschrift subsumieren lassen, dem passiven Erwerb zuzuordnen sind. Das birgt insbesondere bei neuartigen Rechtsinstituten wie Forfaitierung,...