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„Familienunternehmen haben sich mit wirtschaftlichen, steuerlichen, rechtlichen und personellen Problemen auseinanderzusetzen. Die Unternehmerfamilie hat familiäre, zwischenmenschliche Probleme zu meistern. Für die Tätigkeit einer Kanzlei bringt dies eine Vielzahl wirtschaftsrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, steuerrechtlicher und arbeitsrechtlicher Fragestellungen mit sich. Darüber hinaus sind familien- und erbrechtliche Probleme zu lösen. Für die Betreuung von Familienunternehmen und Unternehmerfamilien ist dies jedoch erst die Pflicht. Die Kür besteht in der erfolgreichen Gestaltung des Zusammenspiels von Familie und Unternehmen.

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass es dem Unternehmer stets besonders am Herzen liegt, den Einfluss auf sein Lebenswerk nicht zu früh aus der Hand zu geben.“