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      Loslassen und doch den Einfluss wahren –
der reziproke Familienpool
 
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Nießbrauchsgestaltungen führen zu einer Zersplitterung des Familienvermögens und zerstören dessen Beleihungswert. Darüber hinaus sind sie nicht nachhaltig.

Mit einem reziproken Familienpool lassen sich diese Nachteile vermeiden. Das Familienvermögen wird in eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG eingebracht. Grunderwerbsteuer fällt hierbei nicht an.

Anschließend verschenken die Eltern ihre Kommanditbeteiligung an die Kinder. Im Ergebnis haben die Eltern einerseits das Vermögen bereits steuerlich günstig übertragen, verfügen aber weiterhin über die Mehrheit der Stimm- und Gewinnbezugsrechte.



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