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Übernahmerecht


Die Möglichkeiten ein Übernahmeangebot abzuwehren, wurden durch das Wertpapierübernahmegesetz
eingeschränkt, jedoch nicht gänzlich aufgehoben.

Der Grat zwischen der gesetzeswidrigen Verhinderung der Übernahme und den zulässigen Maßnahmen ist schmal und sollte nicht ohne rechtliche Beratung beschritten werden.

Eine Absicherung der angestrebten Eigenständigkeit der Gesellschaft in Form einer Ermächtigung der Hauptversammlung zur Vornahme von Abwehrmaßnahmen kann hier erhebliche Handlungsspielräume eröffnen.

In sogenannten Change of Control-Klauseln kann eine Zielgesellschaft mit einem Dritten vereinbaren, dass diesem im Falle einer Übernahme bestimmte Rechtspositionen eingeräumt werden.



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