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| Wohnsitzwechsel ins Ausland – Fallstricke im deutschen Steuerrecht | ||||
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Die Motive für einen Wegzug aus Deutschland sind unterschiedlichster Natur. Auch die steuerlichen Rahmenbedingungen im Ausland können ausschlaggebend sein. Mit einem Wegzug aus Deutschland ist jedoch nicht zwangsläufig die deutsche Steuerpflicht beendet. Denn sowohl das deutsche Steuerrecht als auch die mit einzelnen Ländern geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen erhalten dem deutschen Fiskus auf vielfältige Weise das Besteuerungsrecht. Darüber hinaus kann der Wegzug als solcher sehr unangenehme Steuerfolgen
auslösen. So wird bei Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften
von mindestens 1% der Wegziehende so behandelt, als habe er diese Beteiligung
zum Verkehrswert verkauft. Er versteuert also einen fiktiven Veräußerungsgewinn.
Wir haben verschiedene Gestaltungen entwickelt, um solche unangenehme
Folgen zu vermeiden. |
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