Rechtsgebiete

Alle Rechtsgebiete aufzuführen, die sich die Rechtswissenschaft und die Gesetzgebung im Laufe der Zeit haben einfallen lassen, sprengt an dieser Stelle sicherlich den Rahmen. Weltraumrecht, Pferderecht, Luftverkehrsrecht, Futtermittelrecht oder auch das Seeversicherungsrecht sind gewiss faszinierende Länder der juristischen Weltkarte. Doch blüht der anwaltliche Tourismus mehrheitlich in den traditionellen Urlaubsdomizilen.

Das mag vor allem darin begründet liegen, dass weniger exotische Rechtsgebiete – wie das Familienrecht, das Eherecht, das Scheidungsrecht, das Mietrecht, das Wohnungseigentumsrecht, das Verkehrsunfallrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Fahrerlaubnisrecht, das private Baurecht, das Arbeitsrecht oder auch das Werkvertragsrecht – eher im Alltagsleben eines jeden irgendwann eine Rolle spielen.

Millionen Menschen in Deutschland sind verheiratet für diese kann das Familien- und das Eherecht unter gewissen Umständen interessant sein. Sollten diese Umstände gegebenenfalls weniger erfreulich verlaufen, ist eventuell das Scheidungsrecht von Bedeutung.

Wohnen Sie wie 60% der Menschen in Deutschland zur Miete? Oder gehört Ihnen Wohnungseigentum? Wurden Sie Opfer eines Verkehrsunfalls? Oder sind Sie gar der Unfallverursacher und ihnen drohen weitere Konsequenzen? Haben Sie Ärger mit ihrem Nachbarn? Sind Sie selbst unternehmerisch tätig und möchten arbeitsrechtlich beraten beziehungsweise vertreten werden? Vielleicht hat ein Handwerker seine Arbeit für Sie ungenügend verrichtet?

Unsere Kanzlei hat sich bewusst dazu entschlossen, alle diese klassischen Bereiche der anwaltlichen Beratung und Vertretung zu bedienen. So ist es uns durch diese Spezifikation möglich, stetig unsere Kernkompetenzen zu verbessern. Natürlich stehen wir Ihnen auch für Fragen bei Rechtsproblemen zur Verfügung, die außerhalb dieses Spektrums liegen.

Ein ganz besonderes Augenmerk legen wir auf die Verbindung von deutschem mit bulgarischem Recht unter Berücksichtigung europarechtlicher beziehungsweise anderer in Betracht kommender internationaler Rechtsnormen.

In den vergangenen Jahren hat – auch bedingt durch den EU-Beitritt Bulgariens zum 01. Januar 2007 – die Einwanderung vieler bulgarischer Staatsbürger in die Bundesrepublik Deutschland stark zugenommen. Im Gegenzug stellt Deutschland für Bulgarien den wichtigsten Handelspartner dar (Quelle – abgerufen am 16.04.2011: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Bulgarien/Bilateral_node.html), woraus folgt, dass der Schwarzmeerstaat auch für deutsche Staatsbürger und Unternehmen von gestiegenem Interesse ist.

Hieraus ergeben sich Konsequenzen sui generis. Fundamentale Kenntnisse beider und international bedeutsamer Rechtsordnungen sind unerlässlich, um kompetent beraten oder auch prozessual vertreten zu können.

Unsere Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, Ihre Interessen bestmöglich im Fokus einer für Sie optimalen Strategie zu begreifen. Wir nehmen uns den sogenannten kleineren Fällen – wie beispielsweise einer fehlerhaften Handwerkerleistung ohne große Folgeschäden oder diverser Unklarheiten in Mietverträgen – mit derselben Sorgfalt an wie arbeitsrechtlichen Problemen, die beispielsweise auf Unternehmerseite entstehen

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