Sportverletzung Mutwillig?

Sportverletzungen sind für Sportler reine Alpträume. Was passiert aber, wenn im Wettkampf der Sportler sich verletzt aufgrund von mutwilligen Fauls zum Beispiel. Wer haftet dafür und wie kann der Sportler dort vorgehen. Sportmedizinische Untersuchungen Charlottenburg Westend.

Bei unmittelbarem Zusammentreffen der Sportler – z.B. bei Rückschlagsportarten (Tennis, Squash, Badminton), bei Mannschafts-sportarten (Basketball, Fußball) und bei Kampfsportar-ten (Boxen, Ringen) – gelten im Gegensatz zu den Individualsportarten andere Regelungen. Hier sind regelmäßig international festgelegte Spielregeln einzuhalten, die bezwecken sollen, dass das Verletzungs-risiko möglichst gering gehalten wird ohne dabei den Wettkampfcharakter des Sports abzuschaffen. Jedoch sind gerade bei stark körperlich betonten Sportarten Verletzungen unvermeidbar und Gefährdungen deshalb von den Spielregeln teilweise sogar zugelassen.Sportmedizin Berlin Westend Deshalb braucht ein Sportler grundsätzlich dann nicht zu haften, wenn er sich an die geltenden Spielregeln hält. Doch selbst das übertreten der Regeln führt nicht automatisch zu Ansprüchen des Verletzten. Denn jeder Sportler muss mit einer so genannten sport-typischen Übertretung der Spielregeln rechnen und daher auch das Risiko einer Verletzung eingehen. „Sporttypisch“ sind nur solche Regelverletzungen, die fast jeder Sportler selbst begeht und deshalb auch bei sich selbst in Kauf nehmen muss. Grund dafür ist, dass der Charakter einer kampfbetonten Sportart erhalten bleiben soll.

Quelle: https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Haftung-bei-Sportverletzungen-Worum-es-geht-1-Haftung-von-Sportlern_70800

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