Sachbeschädigung, Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung – wer einer Straftat bezichtigt wird, sollte sich schnellstmöglich an einen Anwalt für Strafrecht wenden. Auch als Geschädigter profitieren Sie von einer zügigen Einleitung rechtlicher Schritte. Mit Rechtsanwalt Jörg W. Koch haben Sie in Berlin und Umgebung einen starken Partner an Ihrer Seite.
Von unserer Kanzlei in Spandau aus gehen wir Ihren rechtlichen Problemen strategisch auf den Grund. Auf Basis der Regelungen im Strafgesetzbuch (StGB) und in der Strafprozessordnung (StPO) ermitteln wir realistische Lösungsansätze, die wir umfassend mit Ihnen besprechen. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen persönlichen Termin!
Unter anderem unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:
- Ermittlungsverfahren
- Strafverfahren
- Untersuchungshaft
- Haftprüfung
- Strafvollzug
- Pflichtverteidigung
- Nebenklage
- Jugendstrafrecht
Von Charlottenburg bis Marzahn für Sie im Einsatz – rufen Sie einfach an!
Telefon: 030 – 965 355 610
Gehen Sie mit uns auf Nummer sicher!
Besteht der Verdacht, dass Sie eine Straftat begangen haben, empfehlen wir Ihnen: Machen Sie Gebrauch von Ihrem Schweigerecht! Selbst wenn Sie sich nichts vorzuwerfen haben, können unbedachte Äußerungen schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Nehmen Sie daher erst unsere Rechtsberatung in Anspruch, bevor Sie eine Aussage tätigen.
Unser Anwalt für Strafrecht betreut unter anderem folgende Fälle:
- Handel mit Betäubungsmitteln
- Straßenverkehrsdelikte
- Raub
- Erpressung
- Brandstiftung
- Hausfriedensbruch
- Körperverletzung
- Totschlag
Wenn Sie uns als Opfer einer Straftat aufsuchen, können wir Ihre Interessen gezielt in einer Nebenklage verfolgen. Als Nebenkläger haben Sie das Recht, den Angeklagten oder Zeugen zu befragen und sind dadurch direkt am Prozessgeschehen beteiligt. Sprechen Sie uns einfach an – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.
Wir sorgen für Transparenz im Strafrecht – kontaktieren Sie uns!