Die meisten verkehrsrechtlichen Schwierigkeiten und Probleme, in die Menschen geraten, betreffen zwei große Teilbereiche dieses Rechtsgebietes: Schwerwiegende Verkehrsstraftaten sowie Bußgeldangelegenheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Verkehrsstrafrechts bzw. Ordnungswidrigkeitenrechts. Unfallregulierungen sind Gegenstand des Verkehrszivilrechts. Egal, in welcher Angelegenheit Sie Unterstützung suchen – unser Team um Rechtsanwalt Jörg W. Koch ist in ganz Berlin und Umgebung für Sie da. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und lassen Sie Ihr Vertrauen in uns durch ein aufklärendes Gespräch bestätigen.
Sie suchen einen Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin? Sie erreichen uns unter:
Wir vertreten Sie unter anderem bei folgenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten:
- Absolute Fahruntüchtigkeit
- Unfallflucht
- Trunkenheit im Verkehr
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Rotlichtverstoß
- Fahren unter Alkoholeinfluss
Unfallgeschädigte unterstützen wir mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen:
- Unfall- & Schadensregulierung
- Nutzungsausfallentschädigung
- Mietwagenkosten
- Schadenersatz
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
Wir sorgen für Durchblick im Verkehrsrecht
Eine umfangreiche und verständliche Rechtsberatung ist oberste Priorität. Sie als Mandant sollen zu jedem Zeitpunkt wissen, woran Sie sind und welche Schritte als nächstes in Angriff genommen werden. Unter anderem betreuen wir bereits Mandanten aus Spandau, Charlottenburg, Reinickendorf, Falkensee und Umland. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Leistungen – nehmen Sie einfach Kontakt zu unserer Kanzlei für Verkehrsrecht in Berlin auf.